Barrierefreiheit 2016
Barrierefreiheit in Österreich ab 1.1.2016
Nach der zehnjährigen Übergangsfrist tritt das BGStG (Behindertengleichstellungsgesetz) ab 1.1.2016 voll in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen und Informationen öffentlich anbieten, dies barrierefrei tun. Dies bedeutet, dass z.B. technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, Websites, Webshops, Speisekarten etc. barrierefrei zugänglich sein müssen.
Was können Sie als Unternehmer/in tun?
Sie sollten rechtzeitig aktiv werden, um zu erheben, wie allfällige Barrieren beseitigt werden können. Dabei sollte neben der technischen Machbarkeit auch die Finanzierbarkeit abgeklärt werden. Im Einzelfall kann sich ergeben, dass die Beseitigung von Barrieren wegen unverhältnismäßiger Belastung unzumutbar oder überhaupt rechtswidrig (z. B. Denkmalschutz) wäre. In jedem Fall müssen aber die zumutbaren Maßnahmen getroffen werden, um zumindest eine maßgebliche Verbesserung der Situation zu bewirken.
Das BGStG definiert verbindlich den Begriff Barrierefreiheit:
BBGstG § 6. (5) „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Welche rechtlichen Folgen kann es für mich als Unternehmer/in haben, wenn ich das BGStG missachte?
Menschen mit Behinderungen, die durch Barrieren diskriminiert werden, können Schadenersatz geltend machen. Eine Schadenersatzklage ist allerdings erst zulässig, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) eingeleitet wurde und dieses keine gütliche Einigung gebracht hat.
Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben mit einer oder mehreren dauerhaften Beeinträchtigungen. Rund eine Million Menschen in Österreich haben Mobilitätseinschränkungen, ca. 300.000 sind stark seh -, 200.000 hörbeeinträchtigt. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine Notwendigkeit, um am täglichen Leben teilhaben zu können. Letztlich profitieren aber alle davon: Unfallrisiken werden verringert, Waren leichter zugänglich und Informationen besser verständlich gemacht.
Quelle: WKO
Nähere Informationen finden Sie unter www.wko.at/barrierefreiheit